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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die von der InStep Hauswirtschaftsservice UG (nachfolgend "InStep" genannt) für private Haushalte erbracht werden. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von InStep akzeptiert der Klient diese AGB.

§ 2 Leistungen

  1. InStep erbringt haushaltsnahe Dienstleistungen für private Haushalte, insbesondere in den Bereichen Haushaltshilfe, Besorgungen, Begleitungen, Entlastungen und Betreuung.

  2. Die jeweils verabredeten Leistungen werden in der Leistungsvereinbarung (Anlage 1) schriftlich festgehalten. Änderungen des Leistungsumfangs können jederzeit vereinbart werden und müssen schriftlich in der Leistungsvereinbarung vermerkt oder mündlich vereinbart und vom Klienten bestätigt werden.

  3. Die Dienstleistungen werden von qualifizierten Mitarbeitern der Firma InStep erbracht.

  4. Der Klient erhält monatlich einen Leistungsnachweis, auf dem die erbrachten Leistungen dokumentiert sind. Der Klient ist verpflichtet, die Leistungen zu kontrollieren und schriftlich zu bestätigen.

  5. InStep behält sich das Recht vor, die Entgelte für die Leistungen anzupassen, wenn sich die Kalkulationsgrundlagen ändern. Entsprechende Änderungen werden dem Klienten spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Der Klient hat bei Nichtakzeptanz der neuen Vergütung ein Sonderkündigungsrecht.

 

§ 3 Vertragsgegenstand

  1. Der "Hauswirtschaftliche Service" wird für Menschen oder Familien in deren eigenen Haushalt angeboten, mit dem Ziel, sie dort zu unterstützen, wo es benötigt wird.

  2. Der Service umfasst Betreuungsleistungen, Entlastungsleistungen bei der Haushaltsführung sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie in § 2 der Leistungsvereinbarung beschrieben.

  3. Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Leistungsart und beträgt je Stunde 35,54 Euro zzgl. MwSt., zuzüglich einer Anfahrtspauschale pro Besuch von 7,45 Euro zzgl. MwSt.

  4. Die Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen erfolgt im Viertelstundentakt.

  5. Dienstleistungen, die über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI hinausgehen, werden privat in Rechnung gestellt.

 

§ 4 Datenschutz und Schweigepflicht

  1. Die Mitarbeiter von InStep sind zur Verschwiegenheit und zur Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet.

  2. Personenbezogene Daten, einschließlich Gesundheitsdaten des Klienten, dürfen von InStep im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Erfüllung des Vertrags verarbeitet werden. Jede darüber hinausgehende Verarbeitung bedarf der Einwilligung des Klienten.

  3. Der Klient hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie auf Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungsvorgänge.

 

§ 5 Rechnungslegung

  1. InStep stellt dem Klienten monatlich eine Rechnung über die erbrachten Leistungen aus. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig.

  2. Der Klient kann ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, um den Rechnungsbetrag automatisch einziehen zu lassen.

  3. Mehrleistungen, die über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI hinausgehen, werden privat in Rechnung gestellt.

 

§ 6 Haftung

InStep haftet gegenüber dem Klienten nach den gesetzlichen Bestimmungen. InStep stellt sicher, dass die erforderlichen Versicherungen in ausreichender Höhe abgeschlossen sind.

 

§ 7 Beendigung/Kündigung/Ruhen des Vertrags

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Klienten mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden.

  2. InStep kann den Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündigen.

  3. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist für beide Parteien jederzeit möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei dauerhafter stationärer Unterbringung des Klienten oder bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Kalendermonaten vor.

  4. Bei vorübergehender Abwesenheit des Klienten ruhen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von InStep.

Stand: August 2024

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