
InStep Hauswirtschaftsservice UG


Herzlich willkommen bei Ihrem Hauswirtschaftsservice
Wir bringen Leichtigkeit und Freude in Ihr Zuhause
UNSER SERVICE
Haushaltsführung:
Sie möchten Unterstützung bei der Reinigung Ihres Haushalts? Ob Fensterputzen, allgemeine Reinigungsarbeiten oder spezielle Aufgaben – wir helfen Ihnen dabei, dass alles strahlt.


Wäscheservice:
Ihre Wäsche soll frisch und ordentlich sein, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen? Wir übernehmen das Waschen, Trocknen und Bügeln für Sie.
Einkaufsservice:
Planen Sie Ihre Einkäufe gemeinsam mit uns oder lassen Sie uns diese komplett für Sie erledigen. Gerne begleiten wir Sie auch zum Supermarkt.


Organisation:
Brauchen Sie Hilfe bei der Ordnung Ihrer Unterlagen oder bei Terminplanungen? Wir stehen Ihnen zur Seite und unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten.
Begleitung:
Ob zum Arzt, zu Behörden oder einfach bei einem Spaziergang – wir sind an Ihrer Seite und begleiten Sie, wohin Sie möchten.


Unsere Stundensätze orientieren sich an den Vorgaben der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) in Trier.
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Stundensatz mit vorhandenen Pflegegrad: 35,54€.
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Stundensatz ohne vorhandenen Pflegegrad: 35,54€.
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Hausbesuchspauschale: 7,45€ je Besuch
Beachten Sie:
Kostenerstattung durch die Pflegekassen ab 2025
Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, die Kosten für die Nutzung von Unterstützungsangeboten im Alltag von den Pflegekassen erstatten zu lassen. Ab dem 1. Januar 2025 steht hierfür ein Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat gemäß § 45b SGB XI zur Verfügung. Dieser Betrag kann für anerkannte Dienstleistungen eingesetzt werden, die die Pflegeperson entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern.
Zusätzlich können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 40 Prozent ihrer Pflegesachleistungen für sogenannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote umwidmen.
Ab 1. Juli 2025 wird ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. Pflegebedürftige können dann bis zu 3.539 Euro flexibel für diese Leistungen nutzen. Dies bietet Angehörigen die Möglichkeit, notwendige Pausen einzulegen oder kurzfristige Betreuungslücken zu schließen.
Wichtig: Für die Kostenerstattung ist die landesrechtliche Anerkennung des Angebotes erforderlich. Diese Anerkennung liegt uns vor, sodass Sie die Leistungen problemlos bei Ihrer Pflegekasse geltend machen können.
Wenn Sie Fragen zur Nutzung oder Beantragung dieser Leistungen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.